Ambulante Psychotherapie ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte, als auch für Privatversicherte antrags- und genehmigungspflichtig.
Folgende Schritte der Beantragung sind möglich:
- 12 Sitzungen Akuttherapie oder 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 1 (KZT 1)
- 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 2 (KZT 2)
Aufgrund der Dringlichkeit von peri- und postpartalen Erkrankungen und der hohen Nachfrage hat die Akutpraxis das Ziel, möglichst alle Anfragen so zeitnah wie möglich zu behandeln.
Aus diesem Grund werden Sie in der Akutpraxis nur maximal die ersten beiden Therapieabschnitte (KZT1 und KZT2) durchlaufen können, obwohl eventuell nicht alle Themen abschließend therapiert werden konnten.
Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir im Laufe der Akuttherapie immer wieder besprechen, wieviel Therapiebedarf für Sie weiterhin besteht und ob Sie sich eventuell um einen weiterführenden Therapieplatz bei einer Kollegin kümmern sollten.
